Die Haftung der Stallbetreiber wurde verschärft
Jeder Pferdebetrieb der Pensionspferde hält, ist für das Wohlergehen der ihm anvertrauten Tiere verantwortlich. Das hat zur Folge, dass er für das Verfüttern von kontaminierten oder verdorbenen Futtermitteln oder Einstreu und den daraus entstehenden Erkrankungen der eingestellten Pferde haftbar ist.