Brände in landwirtschaftlichen Betrieben: Elektrizität als Hauptrisiko
Ob im März 2019 in Bad Homburg (Hessen), oder im November 2024 in Rehlingen-Siersburg (Saarland), sowie jüngst im September 2025 in Löhnberg (Mittelhessen) um nur einige zu nennen, zeigten die polizeilichen Ermittlung meist technische Defekte als Ursache bei Bränden auf.
Elektrizität ist eine der gravierendsten und häufigsten Brandursachen in der Landwirtschaft. Die Kombination aus hohen Brandlasten, brennbaren Stoffen und veralteten elektrischen Anlagen und Geräten macht landwirtschaftliche Betriebe zu besonderen Brandgefährdungsbereichen.
Das Ausmaß des Problems
Die Statistiken zeigen ein besorgniserregendes Bild: Etwa jeder vierte landwirtschaftliche Betrieb weist mindestens einen schweren Mangel in seinen elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln auf, was die Brandgefahr erheblich erhöht. Elektrizität ist dabei für 21,9% der gesamten Schadensumme in der Landwirtschaft verantwortlich
Die Brandgefahren entstehen durch mehrere Faktoren:
• Mängel an elektrischen Installationen sind die Ursache für 6,0% aller Brände in landwirtschaftlichen Betrieben und umfassen veraltete Leitungen, fehlerhafte Anschlussstellen, Kabelfrass durch Nager sowie überlastete Stromkreise.
• Indirekte Blitzschläge verursachen 38,6% aller Schäden bei landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden, da die Energie über Leitungen ins Gebäude gelangt und elektrische Installationen beschädigt werden kann.
• Elektrische Geräte mit Verschleißerscheinung, defekten Kabeln oder technischen Mängeln tragen mit 3,3% zu Brandschäden bei.
• Beleuchtung in Ställen und Scheunen: Bereits Leistungen unter 60 Watt können bei ungenügender Wärmeabfuhr zu Entzündungen führen, besonders durch die Gefahr von Staubexplosionen.
Besondere Risiken in landwirtschaftlichen Betrieben
Landwirtschaftliche Betriebe unterscheiden sich deutlich von anderen Gebäuden durch charakteristische Gefährdungen:
• Hohe Brandlasten durch brennbare Stoffe wie Heu und Stroh in Scheunen und Ställen,
• Spannungsverschleppung im Fehlerfall, die für Tiere im Stall zu besonderen Unfallgefahren führt,
• Zunehmende Komplexität durch computergesteuerte Fütterungsanlagen, Photovoltaik- und Biogasanlagen, die die Elektrorisiken erhöhen
Anforderungen der DGUV V3 und DIN VDE-Standards
Die Bestimmungen gemäß DGUV V3 und DIN VDE 0100 erfordern, dass elektrische Anlagen in landwirtschaftlichen Betrieben durch Elektrofachkräfte installiert und regelmäßig überprüft werden.
Die wichtigsten Schutzmaßnahmen sind:
• Fehlerstromschutzeinrichtungen (AFDD-Brandschutzschalter) zur Vermeidung von Bränden bei Isolationsfehlern
• Überstromschutzeinrichtungen an Kabeln und Leitungen, die dem Leiterquerschnitt angepasst sein müssen,
• Abstände von mindestens 150 mm zwischen elektrischen Betriebsmitteln und brennbaren Bauteilen,
• Installation auf nicht brennbarer Befestigungsfläche mit Maßnahmen zur Verhinderung von Brandausbreitung,
• Trennung von Elektrozaunanlagen aus feuergefährdeten Räumen wie Scheunen, Tennen und Stallungen,
• Regelmäßige Prüfung durch Fachkräfte statt Eigeninstallationen.
Prävention und regelmäßige Wartung
Die wichtigsten Präventionsmaßnahmen sind:
• Austausch veralteter Leitungen und Behebung fehlerhafter Anschlussstellen
• Schutzmaßnahmen gegen Kabelfrass durch Nager und Ratten
• Vermeidung von Stromkreisüberlastungen
• Sachgerechte Bedienung und Wartung elektrischer Geräte
• Regelmäßige Inspektionen durch qualifizierte Elektrofachkräfte
• Die fehlende oder mangelhafte Wartung elektrischer Anlagen in der Landwirtschaft ist kein technisches, sondern primär ein Managementproblem. Eine konsequente Umsetzung der DGUV V3- Anforderungen und regelmäßige Elektro-Checks können die Brandgefahr erheblich reduzieren und sowohl Menschen als auch Tiere und Sachwerte schützen.
Überstromschutz als kritische Schutzmaßnahme
Die Überlastung von Kabeln und Leitungen kann zu gefährlicher Erwärmung der Leiter führen und damit Brände verursachen. Kabel und Leitungen müssen nach DIN VDE 0100-430 mittels Überstrom-Schutzeinrichtungen geschützt werden, die dem verwendeten Leiterquerschnitt entsprechen.
Dokumentation und Planung
Für die elektrischen Anlagen in landwirtschaftlichen Betrieben muss mindestens ein Übersichtsplan in einpoliger Darstellung und eine Dokumentation nach DIN VDE 0100-510 erstellt werden. Dies ermöglicht eine systematische Überwachung und Wartung der Anlagen.
Eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung gemäß §5 und 6 Arbeitsschutzgesetz hilft Gefahrenquellen zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen. Die Durchführung und Protokollierung der Prüfungen gem. der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) helfen Brände und Schlagzeilen in der Tagespresse zu vermeiden und Tiere und Sachwerte zu schützen.
Quelle:
-Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
-DIN VDE Vorschriften
-Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS)
-Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Textverfasser Dirk Willer, Fotos Archiv



