Verwertung von Pferdemist
Gemeinsam mit dem Amt für ländlichen Raum des Hochtaunuskreis und dem Verein für landwirtschaftliche Fort- und Weiterbildung hatte der Pferdesportverband Hessen Anfang Februar zu einer Seminarveranstaltung über das Thema Verwertung von Pferdemist eingeladen.
Der Ansturm war groß, so groß, dass nicht alle Interessierten teilnehmen konnten. Mit rund 200 Teilnehmern war der Raum beim Landessportbund Hessen mehr als voll. Ein Zeichen, dass das Thema Pferdemist auf größtes Interesse trifft – sowohl bei Landwirten als auch den Inhabern von Reitbetrieben.
Dr. Nikolaus Bretschneider-Herrmann, Amt für ländlichen Raum – Hochtaunuskreis, führte bereits in seiner Begrüßung an das Thema und die damit verbundenen Probleme heran. Täglich sei Mist bzw. dessen Entsorgung Gegenstand vieler Anrufe bei seiner Behörde. Die Beschwerden gingen sogar soweit, dass sie durch ärztliche Atteste wegen Erkrankungen durch Geruchsbelästigungen untermauert würden. Der Grund dafür sei, dass die aktuellen Regelungen häufig nicht bekannt seien. Das Amt für ländlichen Raum Hochtaunuskreis ist auch zuständig für den Main-Taunus-Kreis, den Landkreis Offenbach und für die Städte Frankfurt und Offenbach.
„Vorne bezahlste und hinne bezahlste widder, des de des widder los krigst“, so kommentierte eine Zuhörerin den Vortrag von Prof. Dr. Dirk Winter, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt in Nürtingen-Geislingen. Sein Thema ‚Einstreu und Mist – Herausforderungen für Pensionsstallbetreiber‘. „Denn Pferdebetriebe zeichnen verantwortlich für die Nutzung und Verwertung des anfallenden Mistes.“
Er definierte zunächst einmal das Produkt Mist, nämlich ein Gemisch aus Kot, Harn und Einstreu. „Alles andere, Pferdehaare etc. sind Abfall und haben im Mist nichts verloren, so lautet die Düngeverordnung“, stellt Winter fest. Hauptproblem vieler Pensionsställe sei der Mangel an Flächen zum Nährstoffrecycling und zur Ausbringung. Die Probleme dieser kleineren Betriebe mit der Entsorgung führten zu einer fehlenden Wertschätzung der Humuswirkung, denn dieser enthalte viele wertvolle Nährstoffe, Stickstoff, Phosphor und Kalium. Aber: Mist muss kompostiert werden, wenn ein Nährstoffrecycling stattfinden soll.
Ein Großpferd mit rund 500 kg Gewicht produziert rund 11 t. Pferdemist im Jahr. Hinzu kommt die Einstreu. Für eine ausreichende Kompostierung ist für die Dauer von sechs Monaten eine Mistlagerfläche von 2 bis 4 m2 erforderlich, wenn dieser bis auf zwei Meter Höhe gestapelt wird. Gute Erfahrungen, so der Professor, habe man gemacht, in dem man den Mist häckselt. „Das spart ca. 35 Prozent Volumen.“ Durch die hohen Temperaturen, die während der Kompostierung entstehen, werden Parasiten deaktiviert. Der durch die Kompostierung entstandene Humus habe einen völlig anderen Geruch als Mist und könne sowohl auf eigenen Flächen ausgebracht werden, als Wirtschaftsdünger bei anderen Bauern zum Einsatz kommen oder als Exportprodukt für die Blumen- und Pilzzucht verwendet werden.
Ideal und zielführend wäre für Winter eine Wirtschaftsdüngervermittlung oder Nährstoffbörse. Zusammenzuführen wären hier Betriebe mit einem Nährstoffüberhang mit Betrieben (oft Ackerbaubetriebe), die durch den Einsatz von Wirtschaftsdünger Mineraldünger einsparen könnten.
Gemäß den Definitionen der Düngeverordnung ist Pferdemist als Wirtschaftsdünger einzustufen. „Doch nicht nur die Düngeverordnung ist für den Umgang mit Pferdemist relevant. Landwirtschaftliche Betriebe, die Pferdemist produzieren, sind auch von der Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung und der Stoffstrombilanzverordnung betroffen,“ erläuterte Dr. Jörg Hüther vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den Zuhörern in seinem Vortrag über die ‚Auswirkungen düngerechtlicher Vorschriften auf die Verwertung von Pferdemist‘.
Die Düngeverordnung regelt die Anwendung von Düngemitteln sowie die Anforderungen an die betrieblichen Lagerkapazitäten. Die Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung regelt Abgabe, Vermittlung und Aufnahme von Wirtschaftsdüngern und betrifft Betriebe mit mehr als 200 t Frischmasse im Jahr. Schließlich kommt noch die Stoffstrombilanz hinzu, die die Anforderungen an gute fachliche Praxis im Umgang mit Nährstoffen ebenso regelt wie die zu erstellende betriebliche Stoffstrombilanz.
Wesentliche Neuerungen seit 2020:
Laut Düngemittelverordnung galt bisher, dass vom 15. Dezember bis 15. Januar kein Dünger ausgebracht werden durfte. Die vorzuhaltende Lagerkapazität für den Mist musste so groß sein, dass sie den Zeitraum, in dem das Aufbringen verboten war, überbrücken konnte. Seit 1. Februar hat sich das geändert: Inzwischen gilt die Vorschrift, dass ein Betrieb sicherstellen muss, dass er den in einem Zeitraum von zwei Monaten anfallenden Mist sicher lagern kann.
Kompostiert ein Betrieb seinen Mist durch eine Festmistplatte, darf er dies nur auf landwirtschaftlichen Flächen. Dabei gilt eine Lager-Dauer von maximal sechs Monaten und ein regelmäßiger jährlicher Standortwechsel. Zu beachten ist, dass keine nachteilige Veränderung des Grundwassers durch Sickersäfte entsteht. Die Aufbringung auf gefrorenen Boden ist verboten. Darüber hinaus wurde die Aufbring-Sperrzeit verlängert vom 1.12. bis 15.1.
Weitere Änderungen betreffen die ‚roten‘ Gebiete. Dabei ist vor allem die Verlängerung der Sperrzeit für die Festmist-Aufbringung um eine Woche, d.h. vom 1.11. bis 31.1. zu nennen.
Derzeit steht eine Novellierung der Düngeverordnung an, vor allem im Hinblick auf die Nitratrichtlinien der EU. Ein Entwurf der DüV-Novelle wurde bereits an die dafür zuständige Kommission versandt. Auch für die Bereiche Stickstoff, Phosphor etc. sollen künftig neue Regelungen geschaffen werden.
Genug der Verordnungen – das dachte sicher so mancher Zuhörer nach dem Vortrag von Dr. Hüther, als Architekt Gerhard Rasche über den Bau von Lagerstätten für Jauche und Mist zu referieren begann. Doch auch hier gibt es eine Reihe von gesetzlichen Rahmenbedingungen, die eingehalten werden müssen. Zu der bereits erwähnten Dünge- und Stromstoffbilanzverordnung müssen das Wasserhaushaltsgesetz, die Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie weitere technische Regeln und Vorschriften berücksichtigt werden. „Allerdings muss sich damit der Bauherr nicht selbst auseinandersetzen, er kann für einen bezahlbaren Preis die Hilfe und Unterstützung der HLG (Hessische Landgesellschaft) mbH in Anspruch nehmen“, erklärte Rasche, der dann detailliert die einzelnen Anforderungen erläuterte und auch auf die Finanzierung einging.
Besonderes Interesse bei vielen Teilnehmern weckte der Vortrag von Heinrich Cuhls, Native Power e.V. aus Hannover. Er stellte ein Modellprojekt in Tirol vor, unter dem Thema ‚Volumenreduzierung, Kompostierung und verbrennungsfreie Heizung‘.
Er stellte ein Modellprojekt, einen Reiterhof in Tirol vor. Dort wird der anfallende Mist von zwölf Pferden so bearbeitet und verwendet, dass alle Ställe über warmes Wasser verfügen und darüber hinaus noch sechs Gäste-Wohnungen mit Warmwasser und Heizung versorgt werden. Ein überaus interessantes Konzept, relativ einfach in der Installation und überaus kosten- und energiesparend in der Wirkung. So manch einer der Zuhörer überlegte bereits während der Veranstaltung, ob das nicht auch im eigenen Betrieb umzusetzen sei.
Die ausführlichen Charts der Vorträge befinden sich auf der Internetseite des PSV unter: http://www.psv-hessen.de/2aktuelles/1077-verwertung-von-pferdemist.html
„Stallgeflüster“ / E. Stamm